IARC: Funkstrahlung möglicherweise krebserregend

Die „International Agency for Research on Cancer“ (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO stufte in einer im Jahre 2011 veröffentlichten Studie die Strahlung „von Mobiltelefonen möglicherweise als krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B), bezogen auf ein erhöhtes Risiko für ein Gliom, einer bösartigen Form von Hirntumor“, ein.

Die IARC wurde bereits 1965 gegründet. Sie soll Regierungen und Behörden unabhängiges Expertenwissen zu möglicherweise krebserregenden Umweltfaktoren zur Verfügung stellen und hat bereits mehr als 900 mögliche Krebsfaktoren in Monografien bewertet. Dafür stufen Experten jeden untersuchten Faktor in eine von fünf Kategorien ein: „krebserregend“ (1), „wahrscheinlich krebserregend“ (2A), „möglicherweise krebserregend“ (2B), „nicht klassifizierbar“ (3) und „wahrscheinlich nicht krebserregend“ (4).

Detaillierte Studie
31 Fachleute aus 14 Ländern hatten rund eine Woche lang „nahezu sämtliche verfügbaren wissenschaftlichen Belege“ ausgewertet, wie die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC zum Abschluss der Beratungen in Lyon mitteilte. Dabei ging es um hochfrequente elektromagnetische Strahlung, wie sie von Handys, aber auch von Rundfunk, DECT Telefonen oder Radar benutzt wird. Ein Krebsrisiko durch Handys kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Dennoch ist die Formulierung „möglicherweise“ ein Kompromiss und die Gefahren die von hochfrequenten Strahlungen ausgehen werden mit einer solchen Wortwahl heruntergespielt.

Risiko nicht ausgeschlossen
«Das Ergebnis bedeutet, dass es ein Risiko geben könnte, und wir müssen deshalb genau nach einer Verbindung zwischen Mobiltelefonen und Krebsrisiko Ausschau halten», sagte der Vorsitzende der Expertengruppe, Jonathan Samet von der Universität von Südkalifornien. Es seien weitere Studien nötig.

Mobilfunk-Produzenten weisen Bericht zurück
Der internationale Verband der Mobiltelefon-Produzenten CTIA hat den Bericht umgehend zurückgewiesen. Eine entsprechende Untersuchung einer Expertenkommission der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC sei nicht aussagekräftig. (!!)

Unbedenklichkeitsklausel am Ende
Bisher nutzte die Industrie die WHO als Kronzeuge für die Ungefährlichkeit der Strahlung. Damit hat es nun jedoch mit der Veröffentlichung dieser Studie ein Ende. Es ist zu hoffen, dass die breite Öffentlichkeit nun merkt, dass wir uns alle in einem riesigen Feldversuch befinden – und dies auf Kosten von Profit und Machtgier.

Kritischer Kommentar von Prof. Franz Adlkofer
In einem Kommentar zur dieser Studie meinte Prof. Adlkofer, dass die „Ergebnisse der Grundlagenforschung, die nach Bestrahlung von isolierten menschlichen und tierischen Zellen, aber auch von Tieren Struktur- und Funktionsänderung von Genen aufgezeigt hatten und den epidemiologischen Beobachtungen damit besonderes Gewicht verliehen hätten, so gut wie nicht gewürdigt wurden. Wären diese Ergebnisse ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt worden, hätte die Klassifikation nicht ‚möglicherweise karzinogen‘ sondern ‚wahrscheinlich karzinogen‘ lauten müssen. Einen solgen Schritt wollte man, obwohl von einigen wenigen Teilnehmern angemahnt, weder den mobilfunkfreundlichen Regierungen der Länder, die die WHO finanzieren, noch der als schützenswert angesehenen Wirtschaftsmacht Mobilfunkindustrie zumuten.“

Resolution des Europarates
Die Studie zeigte jedoch Wirkung: In einer einstimmig verabschiedeten Resolution und dem dazugehörigen Report forderte der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten am 06.05.2011 ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik. Am 27.05.2011 wurde die Resolution vom Ständigen Ausschuss des Europarates übernommen und angenommen.

Lesen hier den ausführlichen Bericht zur Resolution des Europarates!

 

https://www.naturalscience.org/de/news/2012/05/iarc-funkstrahlung-moglicherweise-krebserregend/