Ab September 2012 müssen Strahlungswerte auf Mobiltelefonen ausgewiesen werden

Indien, Neu-Delhi: Ab 1. September 2012 treten in Indien die neuen und verschärften Vorschriften für die Strahlungsemissionen bei Handys und Mobilfunkantennen in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Datum die Strahlungswerte auf den einzelnen Geräten vom Hersteller klar ausgewiesen werden müssen, so ein Vertreter des Telekom Departements.

Alle Handyhersteller und Mobilfunkbetreiber wurden bis Ende April dieses Jahres über die neue Gesetzgebung informiert, um damit Zeit zu haben, die Vorschriften umzusetzen. Die von Handys abgegebene Strahlung variiert von Gerät zu Gerät und wird mittels eines so genannten SAR-Wertes gemessen. SAR bedeutet: Spezifische Energieabsorptionsrate – der Wert beschreibt, wie viel Energieleistung (ausgedrückt in Watt) vom Körper (in Kilogramm) aufgenommen wird, wenn er in diese hochfrequenten elektromagnetischen Felder gerät. Die meisten Handys strahlen in der heutigen Zeit zwischen 0,04 und 2 Watt/kg.

Bislang folgte Indien den europäischen Normen, welche einen SAR-Wert von maximal 2 Watt/kg vorschreiben. Die neue Gesetzgebung schreibt nun vor, dass der SAR-Wert für zum Verkauf zugelassene Geräte die Grenze von 1,6 Watt/kg nicht überschreiten darf, Geräte welche einen höheren Wert aufweisen, dürfen ab diesem Datum weder importiert noch angeboten werden. Gemäss Angaben der Mobilfunkindustrie erfüllen mindestens 650 Modelle die neuen Anforderungen nicht und müssen entsprechend angepasst werden.

Ebenfalls müssen die SAR-Werte nun auf dem Gerät selber, in der dazugehörigen Bedienungsanleitung, auf der Verpackung und auf der Website und sogar in den jeweiligen Verkaufsstellen klar ausgewiesen werden. Auch die Strahlungsintensität von Mobilfunktürmen wird durch die neuen Vorschriften auf einen Zehntel der bisherigen Grenzwerte festgelegt. Die Forderung der Industrie, diese für sie einschneidende neue Gesetzgebung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wurde von der Regierung abgelehnt und die Hersteller haben nun bis Ende August Zeit zu reagieren.

Die Regierung Indiens erhofft sich durch diese Massnahmen eine deutliche Verringerung der Strahlenbelastung.

Ein Schritt in die richtige Richtung
Dieser Entscheid ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass auch auf Regierungsebene erkannt wird, dass wir uns dringend von der lebensbedrohenden Mikrowellentechnologie abwenden und eine umweltverträgliche mobile Kommunikationstechnologie entwickeln müssen, welche im Einklang mit Mensch und Natur steht. Es ist unsere Hoffnung, dass viele Staaten dem Beispiel der indischen Regierung folgen.

https://www.naturalscience.org/de/news/2012/05/ab-september-2012-mussen-strahlungswerte-auf-mobiltelefonen-ausgewiesen-werden/