Eilverordnung zum Schutz der Bienen

Der deutsche Bundes-Landwirtschafts-Minister Christian Schmidt hat am 22. Juni 2015 eine Eilverordnung zum Schutz der Bienen unterzeichnet, die den Import und die Aussaat von drei gefährlichen Pflanzenschutzmitteln ab sofort verbietet.

NeonicotinoideBundeslandwirtschaftsminister Schmidt sagt: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizid-haltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“

Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission die Anwendung dreier Pflanzenschutzmitteln auf Basis der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide (Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam) für 2 Jahre verboten, weil Sie im Verdacht standen extrem gefährlich für Bienen und andere nützliche Insekten zu sein.

Die Entscheidung die Neonicotinoide zu verbieten, war damit begründet Zeit zu gewinnen, um in den zwei darauffolgenden Jahren die Auswirkungen auf die Natur genauer zu untersuchen. Die Hersteller dieser Pestizide Syngenta Crop Protection AG, BASF Agro BV und Bayer CropScience AG beklagen nun diese Entscheidung und wollen ihre Produkte wieder auf dem europäischen Markt verkaufen.

Der deutsche Bundes-Landwirtschafts-Minister Christian Schmidt hat nun für Deutschland Stellung zu diesem Rechtsstreit bezogen und eine eindeutige Antwort gegeben, nicht nur mit Worten, sondern mit Taten. Am 22. Juni 2015 unterzeichnete er zum Schutz der Bienen eine Eilverordnung, die den Import und die Aussaat dieser drei Pflanzenschutzmittel ab sofort verbietet. Die Behandlung von Saatgut mit den drei Neonicotinoiden war bereits vorab verboten worden, um das Verbot zu verschärfen, folgte nun die Eilverordnung, die bereits den Handel damit für rechtswidrig erklärt. Aktuell unterbindet die Eilverordnung den Import von Wintergetreide-Saatgut, das mit diesen Insektiziden behandelt wurde.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sagt: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizid-haltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“ (BMEL Pressemitteilung Nr. 164)

Die Verordnung ist ein klares Zeichen an den Gerichtshof der Europäischen Union, der aktuell über die Klage der Pflanzenschutz-Hersteller und somit über das Aufrechthalten des Neonicotinoid-Verbotes für ganz Europa entscheiden muss.

Vor allem im Frühjahr 2008 ist das extreme Vergiftungspotential der Neonicotinoide deutlich geworden, als am Oberrhein in Deutschland auf einen Schlag 11‘500 Bienenvölker mit dem Beizmittel Chlotianidin, vergiftet wurden und verendeten.

Jetzt, am Ende der zweijährigen Verbotsfrist haben zahlreiche Wissenschaftler ihre Ergebnisse veröffentlicht und kommen zu einem eindeutigen Ergebnis. Die Nutzung von Neonicotinoide gefährdet das Überleben unzähliger Organismen und somit die Biodiversität und ein negativer Einfluss auf die Nahrungskette ist bewiesen (EASAC 2015).

Die Gifte verteilen sich durch die Stoffkreisläufe in Luft, Böden, Flüssen und Meeren und werden nur sehr langsam abgebaut (Van der Sluijs et al. 2014). Selbst in kleinen Mengen führen die Gifte zu Entwicklungsschäden und zu Gedächtnis- und Orientierungsverlusten bei Bienen und anderen Insekten (TIRADO ET AL. 2013). Es ist längst überfällig, die Anwendung von giftigen Pflanzenschutzmitteln zu verbieten und eine natürliche, vielfältige Landwirtschaft zu betreiben, in der die Anwendung von Giften nicht mehr nötig ist.

Nach diesen eindeutigen Ergebnissen und der symbolischen deutschen Eilverordnung sollte kein Zweifel mehr daran bestehen, dass das Verbot der drei Neonicotinoide vom Gerichtshof der Europäischen Union aufrechterhalten werden wird.

Hier finden Sie die Eilverordnung im Original

Lesen Sie auch unser Fact Sheet:
„Das weltweite Verschwinden der Bienen – Warum ihr Sterben unser eigenes Überleben bedroht“

 

 

https://www.naturalscience.org/de/news/2015/07/eilverordnung-zum-schutz-der-bienen/