Bürger wehren sich erfolgreich: Orange darf Mobilfunkantenne in Suhr nicht bauen

Nach über drei Jahren können der Naturarzt Marc Antoine Viatte und seine Mitstreiter aufatmen. Das Verwaltungsgericht gab ihm und den fünf anderen Beschwerdeführern Recht. Da Orange das Urteil nicht weiterzieht, ist es rechtsgültig und die Mobilfunkantenne darf nicht gebaut werden.

Begonnen hatte das Ganze vor gut 3 Jahren, als der Gemeinderat Ende Juli 2009 das Baugesuch der Orange Communications SA, Biel für eine UMTS-Mobilfunkanlage öffentlich auflegte. Die darauf eingegangenen Beschwerden von Anwohnern hiess der Gemeinderat gut und lehnte das Baugesuch Mitte März 2010 ab.

Orange gelangte nach diesem Entscheid mit einer Beschwerde an den Regierungsrat. Dieser hob den ablehnenden Entscheid des Gemeinderates auf und wies die Angelegenheit an die kommunale Behörde zurück. Diese solle nun die Baubewilligung erteilen.

Dem Funkstrahl direkt ausgesetzt
Mit diesem Entscheid wollte sich Marc Antoine Viatte jedoch nicht abfinden, denn seine Praxis für Naturmedizin und Bioresonanz wäre dem direkten Funkstrahl der Mobilfunkantenne ausgesetzt gewesen. Viatte musste befürchten, seine Praxis zu schliessen. Somit gelangten die Beschwerdeführer an die nächste Instanz, an das Verwaltungsgericht, welches schlussendlich gegen Orange entschied.

Praxis für Urteil nicht ausschlaggebend
Für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes war der Standort der Praxis und die Beeinträchtigung durch die Funkstrahlung jedoch nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend dafür war, dass sich im Standortgebäude an der Bachstrasse 10 eine Dachwohnung befindet, die im Standortdatenblatt, das die Orte mit empfindlicher Nutzung und die zu erwartenden Strahlungswerte bezeichnet, nicht berücksichtigt wurde. Nachdem der Standort nochmals überprüft wurde, forderte die Abteilung für Umwelt (Sektion Lärm und Luft) von Orange, die Wohnung mit einem Immissionsschutz auszurüsten. Orange habe zudem ein neues Standortdatenblatt einzureichen und zu erläutern, wie sie die verlangte Abschirmung konkret realisieren wolle. Dieser Forderung kam Orange in der Folge nach.

Das fragliche Gebäude wurde zwischenzeitlich jedoch an einen der Einsprecher verkauft. Mangels Zustimmung des neuen Eigentümers, konnte die geforderte Abschirmung jedoch nicht realisiert werden und das Verwaltungsgericht entschied folgedessen, das Baugesuch nicht zu erteilen, weil der Grenzwert ohne diesen Immissionsschutz überschritten werde.

Entschlossenheit und Durchhaltewillen
Marc Antoine Viatte ist nicht nur erleichtert, der langwierige Rechtsstreit macht ihn auch nachdenklich: „Es braucht enorm viel Entschlossenheit und Durchhaltewillen, um ein solches Verfahren durchzustehen.“

https://www.naturalscience.org/de/news/2012/08/burger-wehren-sich-erfolgreich-orange-darf-mobilfunkantenne-in-suhr-nicht-bauen/